Legislative

Legislative ist die gesetzgebende Kraft eines Landes. Im Gegenzug dazu gibt es die Exekutive (ausführende Kraft). Der Bundestag bildet zusammen mit dem Bundesrat die Legislative, er stimmt über neue Gesetze ab, oder verabschiedet veraltete.

Sie ist auch dafür verantwortlich, dass die Exekutive sich, um die Einhaltung der Gesetze kümmert. Die Periode der Legislative beträgt 4 Jahre, danach sind andere für die Gesetzgebung zuständig. Am Beginn steht ein Gesetzesentwurf. Gesetze sind dazu da, um den Umgang der Menschen untereinander zu bestimmen. Es kann nicht ein Einziger über die Einführung eines Gesetzes bestimmen. Der Gesetzesvorschlag kann eingebracht werden. Die Entscheidung, ob dieses Gesetz auch eingeführt wird, wird im Bundestag abgestimmt. Es wird über den Sinn des Gesetzes diskutiert, ebenso wie über die Möglichkeit die Einhaltung dieses durchzuführen. Nur wenn dafür gesorgt werden kann, dass ein Gesetz eingehalten wird, und die Überprüfung der Einhaltung möglich ist, ist es auch sinnvoll.

Von dem Gesetzesvorschlag bis zur Durchführung kann einige Zeit vergehen. Ist ein Gesetzesvorschlag einmal eingereicht, so hat der Bundesrat 6 Wochen Zeit, zu dem Vorschlag Stellungnahme zu beziehen. Die Regierung kann sich darauf schriftlich äußern. Den Entwurf inklusive der Stellungnahme an den Bundestag zu übermitteln, obliegt der Bundeskanzlerin. Bevor es allerdings so weit kommt, muss der Entwurf dem Bundestag vorgelegt werden. Dieser berät darüber, und wenn es zu einer Einigung gekommen ist, wird das Gesetz schriftlich festgehalten und an alle Mitglieder des Bundestages übermittelt. Dann muss gewartet werden, bis der Gesetzesentwurf an der Tagesordnung steht.

Dies entscheidet das Plenum. Nun ist der erste Schritt gemacht. Im Plenum wird das neue Gesetz vorgestellt. Danach wird über das Gesetz diskutiert und abgestimmt. Die Ausschussmitglieder beraten über den Sinn des Gesetzes und überlegen sich Argumente, die für das Gesetz sprechen. Diese Argumente werden dann dem Bundestag, zur Prüfung, vorgelegt. Der Bundestag berät noch einmal und stimmt dann über das Gesetz ab. Die Ergebnisse werden dokumentiert. Ist in der ersten Sitzung keine Einigung erzielt worden, so findet eine zweite Sitzung statt. Nach einer dritten Beratschlagung stimmt die Legislative entweder zu, oder lehnt das Gesetz ab. Nach einer Zustimmung wird das Gesetz erlassen und die Durchführung kontrolliert.

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